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   VG Darmstadt, 09.03.2023 - 6 L 633/22.DA   

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VG Darmstadt, 09.03.2023 - 6 L 633/22.DA (https://dejure.org/2023,10416)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 09.03.2023 - 6 L 633/22.DA (https://dejure.org/2023,10416)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 09. März 2023 - 6 L 633/22.DA (https://dejure.org/2023,10416)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    AufenthG § 38s, AufenthG § 44a, VwGO § 5 Abs. 1 Nr. 2, VwGO § 54 Abs 2 Nr. 9, VwGO § 8 Abs 1 und Abs 3, VwGO § 80 Abs. 5
    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG - (kein) Ausweisungsinteresse - unionsrechtliche Überformung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenhG

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 05.04.2019 - 13 ME 25/19

    Abwägung; Ausweisungsinteresse; langfristige Aufenthaltsberechtigung-EU;

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.03.2023 - 6 L 633/22
    Erforderlich ist, dass im Hinblick auf Art und Schwere des Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit oder die von dem Drittstaatsangehörigen ausgehende Gefährdung das öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung das Aufenthaltsinteresse des Ausländers überwiegt (vgl. dazu: OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. April 2019 - 13 ME 25/19 -, juris Rn. 9; Bay. VGH, Beschluss vom 11. Februar 2013 - 19 AS 12.2476 -, juris Rn. 18 ff.; Bergmann/Dienelt/Samel, 14. Aufl. 2022, AufenthG § 5 Rn. 70; Hailbronner, AuslR, Loseblatt, Stand November 2018, § 38a AufenthG Rn. 22).

    Soweit keine besonderen Umstände (beispielsweise eine besonders hohe Wiederholungsgefahr) vorliegen, erscheint es insoweit sachgerecht, die anlässlich der Umsetzung der Richtlinie zunächst vom Bundesrat vorgeschlagene Strafbarkeitsgrenze (Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen) als Anhaltspunkt heranzuziehen, die z.B. auch bei Einbürgerungen anzuwenden ist (vgl. § 12a Abs. 1 StAG) und die zudem hinsichtlich einer Geldstrafe aufgrund von Straftaten, die nicht nur von Ausländern nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz begangen werden können, auch im Rahmen des neu eingeführten § 104c AufenthG gilt (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. April 2019 - 13 ME 25/19 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.03.2023 - 6 L 633/22
    Eine Abwägung mit den privaten Bleibeinteressen erfolgt grundsätzlich erst im Rahmen der Frage, ob eine Abweichung vom Regelfall i.S.d. § 5 Abs. 1 AufenthG vorliegt oder im Rahmen einer spezialgesetzlich vorgesehenen Ermessensentscheidung (vgl. insgesamt: BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 - BVerwGE 162, 349 = NVwZ 2019, 486, Rn. 15; Bergmann/Dienelt/Samel, 14. Aufl. 2022, AufenthG § 5 Rn. 54 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.03.2023 - 6 L 633/22
    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Versagung eines Antrages auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO ist grundsätzlich zulässig, wenn die Ablehnungsentscheidung das fiktive Aufenthaltsrecht nach § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthG oder die zuvor eingetretene Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG erlöschen lässt (vgl. dazu z.B. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21. Januar 2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 15 und Beschluss vom 11. Mai 2021 - 11 S 2891/20 -, juris, Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 - 11 S 2891/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die mit der Rücknahme der bisherigen

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.03.2023 - 6 L 633/22
    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Versagung eines Antrages auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO ist grundsätzlich zulässig, wenn die Ablehnungsentscheidung das fiktive Aufenthaltsrecht nach § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthG oder die zuvor eingetretene Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG erlöschen lässt (vgl. dazu z.B. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21. Januar 2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 15 und Beschluss vom 11. Mai 2021 - 11 S 2891/20 -, juris, Rn. 10).
  • VGH Hessen, 17.12.2021 - 3 A 709/16

    Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH; Anspruch einer weiterwandernden

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.03.2023 - 6 L 633/22
    Inwieweit es bei einer Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG überhaupt noch auf das Bestehen eines Daueraufenthaltsrechtes ankommt und wenn ja, ob das Gericht verpflichtet bzw. berechtigt ist, ein eventuelles Erlöschen einer Daueraufenthaltserlaubnis-EU in einem anderen Mitgliedsstaat zu prüfen bzw. festzustellen, kann daher hier dahinstehen (vgl. hierzu ausführlich der Vorlagebeschluss des Hess. VGH zur Vorabentscheidung an den EuGH vom 17. Dezember 2021 - 3 A 709/16 -, juris).
  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
    Auszug aus VG Darmstadt, 09.03.2023 - 6 L 633/22
    Denn bei der Verfügung vom 9. März 2022 handelt es sich lediglich um eine sog. wiederholende Verfügung ohne neuen Regelungsgehalt und damit keinen neuen Verwaltungsakt im Sinne von § 35 HVwVfG (vgl. zur wiederholende Verfügung vgl. BVerwG, Urteil vom 10.Oktober 1961 - BVerwG VI C 123/59 -, NJW 1962, 362; BeckOK VwVfG/von Alemann/Scheffczyk, 58. Ed. 1.1.2023, VwVfG § 35 Rn. 188 m.w.N.).
  • VG Darmstadt, 27.04.2021 - 6 L 1229/20

    Einreise- und Aufenthaltsverbot, Erlöschen eines Aufenthaltstitels

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.03.2023 - 6 L 633/22
    Die Klage des Antragstellers hat insoweit gemäß § 80 Abs. 2 S. 2 VwGO i.V.m. § 16 HessAGVwGO bzw. gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 84 Abs. 1 Nr. 7 und 8 AufenthG keine aufschiebende Wirkung (vgl. zur Anwendbarkeit des § 84 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 AufenthG auf die Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes im Sinne des § 11 Abs. 1 AufenthG ausführlich: Beschluss der Kammer vom 27. April 2021 - 6 L 1229/20.DA -, juris und VG Wiesbaden, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 L 893/20.WI -, juris, beide m.w.N.).
  • VG Wiesbaden, 12.01.2021 - 4 L 893/20

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Versagung der

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.03.2023 - 6 L 633/22
    Die Klage des Antragstellers hat insoweit gemäß § 80 Abs. 2 S. 2 VwGO i.V.m. § 16 HessAGVwGO bzw. gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 84 Abs. 1 Nr. 7 und 8 AufenthG keine aufschiebende Wirkung (vgl. zur Anwendbarkeit des § 84 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 AufenthG auf die Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes im Sinne des § 11 Abs. 1 AufenthG ausführlich: Beschluss der Kammer vom 27. April 2021 - 6 L 1229/20.DA -, juris und VG Wiesbaden, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 L 893/20.WI -, juris, beide m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.02.2013 - 19 AS 12.2476

    Geltendmachung des Anspruchs auf Aufenthalt im Bundesgebiet durch einen

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.03.2023 - 6 L 633/22
    Erforderlich ist, dass im Hinblick auf Art und Schwere des Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit oder die von dem Drittstaatsangehörigen ausgehende Gefährdung das öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung das Aufenthaltsinteresse des Ausländers überwiegt (vgl. dazu: OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. April 2019 - 13 ME 25/19 -, juris Rn. 9; Bay. VGH, Beschluss vom 11. Februar 2013 - 19 AS 12.2476 -, juris Rn. 18 ff.; Bergmann/Dienelt/Samel, 14. Aufl. 2022, AufenthG § 5 Rn. 70; Hailbronner, AuslR, Loseblatt, Stand November 2018, § 38a AufenthG Rn. 22).
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